Verfahren zur Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe in Syrien:
Erstens – Erforderliche Dokumente für die Anerkennung einer Ehe von Syrern:
- Kopie des Personalausweises des Ehemanns und der Ehefrau oder andere persönliche Dokumente wie Familienregisterauszug oder Reisepass.
- Kopie der religiösen Heiratsurkunde oder Angabe der notwendigen Informationen wie Ort und Datum der Eheschließung sowie die vereinbarte Brautgabe.
Zweitens – Verfahren zur Anerkennung der Ehe von Syrern mit Ausländern:
1- Wenn der Ehemann Syrer und die Ehefrau Ausländerin ist:
Erforderliche Dokumente vom Ehemann:
- Kopie des Zivilregisterauszugs zusammen mit einer Kopie des Personalausweises.
- Heiratserlaubnis von seiner Rekrutierungsabteilung oder ein Dokument des Außenministeriums, das seine Auswanderung bestätigt.
- Zwei Passfotos von sowohl dem Ehemann als auch der Ehefrau.
Erforderliche Dokumente von der Ehefrau:
- Beglaubigte Kopie des Reisepasses durch das Außenministerium des Ausstellungslandes.
- Übersetzte und beglaubigte Geburtsurkunde durch das Außenministerium des Ausstellungslandes.
- Übersetztes und beglaubigtes Religionsbekenntnis oder islamische Bekehrungsbescheinigung durch das Außenministerium des Ausstellungslandes.
- Die im Aufenthaltsland geschlossene und beglaubigte Heiratsurkunde, übersetzt und beglaubigt durch das Außenministerium des Ausstellungslandes.
- Neueste medizinische Bescheinigung (nicht älter als 3 Monate), übersetzt und beglaubigt, die HIV-Freiheit bestätigt.
Verfahren zur Anerkennung der Ehe von Syrern mit Ausländern:
- Alle Dokumente der Ehefrau durch ihre Botschaft in Syrien und dann durch das syrische Außenministerium beglaubigen lassen.
- Genehmigung vom Innenministerium einholen.
- Antrag auf Eheschließung beim syrischen Scharia-Gericht zur Anerkennung der Ehe stellen.
- Nach Erhalt des Gerichtsbeschlusses die Ehe im Personenstandsregister in Syrien anerkennen lassen.
2- Wenn die Ehefrau Syrerin und der Ehemann Ausländer ist:
Die erforderlichen Dokumente für die Anerkennung der Ehe eines Syrers mit einer Ausländerin sind nahezu identisch mit den Dokumenten für die Anerkennung der Ehe eines Ausländers mit einer Syrerin.
Die Ehe eines Ausländers mit einer Syrerin muss religiös akzeptiert sein, daher darf eine Muslimin nicht einen Christen heiraten.
Nach Erhalt des Gerichtsbeschlusses zur Anerkennung der Ehe wird die Ehe nicht im syrischen Personenstandsregister anerkannt.
Drittens – Dokumente, die nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens der Ehe ausgestellt werden:
- Heiratsbescheinigung.
- Familienregisterauszug.
- Gerichtsbeschluss zur Anerkennung der Ehe.